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Deutschland: Lebenslange Haft für einen Soldaten, der eine Reihe von Morden begangen hat

Friday 28 February 2025 - 18:00
Deutschland: Lebenslange Haft für einen Soldaten, der eine Reihe von Morden begangen hat

Ein deutsches Gericht hat einen deutschen Soldaten zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt, nachdem er ihn für schuldig befunden hatte, in Deutschland mehrere Morde begangen zu haben, bei denen vier Menschen ums Leben kamen.

Das Landgericht Verden stellte fest, dass der 33-Jährige drei Erwachsene vorsätzlich und ein Kind versehentlich getötet hatte.

 Das Gericht befand zudem, dass die Straftat so schwerwiegend sei, dass dem Angeklagten nach 15 Jahren Haft keine vorzeitige Entlassung aus der Haft gewährt werden könne.

 Der deutsche Angeklagte legte vor Gericht umfangreiche Geständnisse über die von ihm begangenen Straftaten ab.

 Dem Urteil zufolge erschoss der Mann in der Nacht zum 1. März 2024 in zwei Häusern vier Menschen aus dem Umfeld seiner Frau. Opfer waren: die 30-jährige neue Lebensgefährtin der Frau, seine 55-jährige Mutter und die 33-jährige beste Freundin seiner Ex-Frau, die ihre dreijährige Tochter unter einer Decke festhielt.

 Der Angeklagte sagte vor Gericht aus, dass er das Mädchen nicht vorsätzlich erschossen habe, da er das Mädchen unter der Decke nicht gesehen habe.

 Staatsanwaltschaft und Zivilkläger hielten die Geständnisse des Angeklagten für glaubwürdig und stuften den Mord an dem Kind nicht als vorsätzlichen Mord, sondern als Totschlag ein. Auf Grundlage dieser Beurteilung verurteilte das Gericht den Mann in drei Fällen des vorsätzlichen Mordes und in einem Fall des Totschlags.

 Hintergrund der Mordserie waren Eheprobleme sowie die Angst des Soldaten, seine Familie und seine Karriere in der Bundeswehr zu verlieren.

 In ihren Schriftsätzen forderten die Staatsanwaltschaft und die Zivilkläger eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Staatsanwaltschaft und Zivilkläger forderten zudem die Feststellung der besonderen Schwere der Tat, während die Verteidigung die Schwere der Tat bestritt.


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