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Nach seiner Wahl zum Präsidenten wurden geplante Verhandlungstermine gegen Trump abgesagt
Der Richter im Prozess gegen Donald Trump wegen illegaler Versuche, die Ergebnisse der Präsidentschaftswahl 2020 zu kippen, hat auf Antrag des Sonderstaatsanwalts alle Fristen für den Fall annulliert und darauf hingewiesen, dass das Verfahren ausgesetzt werden könnte.
Die Amtseinführung des designierten Präsidenten ist für den 20. Januar geplant. Sondererkläger Jack Smith begründete seinen Antrag mit der Notwendigkeit, den Staatsanwälten „Zeit zu geben, diese beispiellose Situation zu überprüfen und eine Vorgehensweise festzulegen, die mit der Politik des Justizministeriums im Einklang steht“. Er gab an, dass er bis zum 2. Dezember „das Ergebnis seiner Beratungen“ vorlegen werde.
Laut mehreren amerikanischen Medien haben der Sonderermittler und das Justizministerium am Mittwoch Gespräche über die Beendigung der Bundesstrafverfolgung gegen Trump aufgenommen.
Die Situation, dass ein Präsidentschaftskandidat strafrechtlich verfolgt und dann gewählt wird, ist beispiellos. Vor mehr als 50 Jahren verabschiedete das Justizministerium die Richtlinie, einen amtierenden Präsidenten nicht strafrechtlich zu verfolgen.
Die meisten juristischen Kommentatoren gehen davon aus, dass sich diese Politik auf Trumps Fall ausweitet und er bis zum Ende seiner neuen Amtszeit einer Strafverfolgung durch den Bund entgehen kann. Sobald er ins Weiße Haus zurückkehrt, kann er entweder einen neuen Generalstaatsanwalt ernennen, der Jack Smith feuert, oder einfach das Justizministerium anweisen, die Anklage gegen ihn fallenzulassen.