Südkoreas Verfassungsgericht lehnt Amtsenthebungsverfahren gegen Premierminister Han Duck-soo ab
Das südkoreanische Verfassungsgericht fällte am Montag eine wegweisende Entscheidung: Es lehnte das Amtsenthebungsverfahren gegen Premierminister Han Duck-soo ab und setzte ihn als Interimspräsident wieder ein. Der Nachrichtenagentur Yonhap zufolge lehnten fünf der acht Richter des Gerichts das Amtsenthebungsverfahren ab, während ein Richter die Idee seiner Absetzung unterstützte und zwei andere gegen die Annahme des Amtsenthebungsantrags stimmten. Dieser Schritt erfolgte drei Monate, nachdem die Nationalversammlung für die Amtsenthebung des damaligen amtierenden Präsidenten Han Duck-soo gestimmt hatte. Ihm wurde unter anderem seine Rolle bei der Verhängung des Kriegsrechts durch Präsident Yoon Suk-yeol am 3. Dezember zur Last gelegt.
Vier der fünf Richter, die gegen das Amtsenthebungsverfahren gestimmt hatten, räumten zwar ein, dass es bei der Verzögerung bei der Ernennung neuer Richter zu Verstößen gegen die Verfassung und das Gesetz gekommen sei, sagten jedoch, dass dies Hans Entlassung nicht rechtfertige. Darüber hinaus betonten die sechs Richter, die gegen oder für das Amtsenthebungsverfahren gestimmt hatten, dass es keine konkreten Beweise für die Anschuldigungen der Nationalversammlung gebe, Han habe präventive Maßnahmen ergriffen, um Yoons Initiative zur Verhängung des Kriegsrechts zu legitimieren, etwa die Einberufung einer Kabinettssitzung vor der Verkündung des Kriegsrechtsdekrets.
Mit zwei Ausnahmen unterstützten alle Richter die Nationalversammlung und argumentierten, dass das für Hans Amtsenthebungsverfahren erforderliche Quorum gemäß den Regeln für Ministerpräsidenten bei 151 der 300 Parlamentsmitglieder liegen müsse und nicht bei 200, wie es für die Amtsenthebung eines Präsidenten erforderlich sei. Nachdem das Urteil verkündet worden war, kehrte Han schnell in sein Büro zurück. In einer Presseerklärung dankte er dem Verfassungsgericht für die Entscheidung und kündigte an, sich zunächst den dringendsten Fragen zu widmen.
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