Die Generaldirektion für Steuern legt die Wechselkurse für das Jahr 2024 fest
Die Generaldirektion für Steuern (DGI) hat eine Entscheidung veröffentlicht, die die Umrechnungswerte für in Fremdwährungen erzielte Einkünfte für das Steuerjahr 2024 festlegt. Dieser Satz, der als Referenz für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage für in Fremdwährungen erzielte Einkünfte dient, wurde den Regional- und Provinzdirektoren sowie den Verantwortlichen der Regional- und Provinzdienste und der betroffenen Abteilungen mitgeteilt.
Die für das Jahr 2024 verwendeten Umrechnungskurse lauten wie folgt: 10,756 Dirham für einen Euro, 9,959 Dirham für einen US-Dollar, 12,733 Dirham für ein Pfund Sterling und 11,295 Dirham für einen Schweizer Franken.
Es sei daran erinnert, dass das DGI diese Sätze jährlich zur gleichen Zeit veröffentlicht, um die Steuerbemessungsgrundlage für in Fremdwährung erhaltene, in marokkanische Dirham umgerechnete Einkünfte für das vorangegangene Steuerjahr zu ermitteln. Diese Maßnahme ist Teil des Bestrebens, Transparenz und Regelmäßigkeit bei der Berechnung der Steuern auf Einkünfte aus internationalen Quellen aufrechtzuerhalten.
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