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Die Alternative für Deutschland will nach ihrer Einstufung als extremistische Gruppierung nun den Rechtsweg beschreiten.

Monday 05 May 2025 - 12:15
Die Alternative für Deutschland will nach ihrer Einstufung als extremistische Gruppierung nun den Rechtsweg beschreiten.

Die Partei Alternative für Deutschland (AfD) will Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz einreichen, sollte dieses auf seiner Einstufung als bestätigte rechtsextremistische Organisation beharren.

Sollte das Amt auf die am Freitag versandte Warnung nicht reagieren, werde die Parteiführung auf Bundesebene am Montag Klage mit einem Eilantrag gegen das Amt beim zuständigen Gericht einreichen, erklärte die Partei.

Die Partei gab an, dass diese Klage bereits vorbereitet sei.

In dem Abmahnungsschreiben, in dem die Partei der Geschäftsstelle eine Frist zur Stellungnahme bis Montagmorgen, 8.00 Uhr, setzte, hieß es: „Die Partei erachtet ihre Benennung als mit bestimmten rechtsextremistischen Bestrebungen behaftet sowie die Bekanntgabe dieses Status als eindeutig rechtswidrig.“

Das Bundesamt für Verfassungsschutz bestätigte den Eingang des Schreibens, wollte sich jedoch nicht dazu äußern.

Das Bundesverfassungsgericht teilte mit, es habe die AfD aufgrund ihres menschenverachtenden und extremistischen Charakters als Partei mit „sicher rechtsradikalen Bestrebungen“ eingestuft.

Das Amt hatte die Partei zuvor als mutmaßlich rechtsextreme Organisation behandelt.

Für Klagen erster Instanz gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz ist das Verwaltungsgericht Köln zuständig, da das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat.

Hervorzuheben ist, dass das Oberverwaltungsgericht Münster im Mai 2024 in der Revision zweiter Instanz entschieden hat, dass die Einstufung der Partei als „mutmaßlich rechtsextremistische Organisation“ durch die Behörde berechtigt war; der Rechtsstreit ist noch nicht abgeschlossen.


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