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Drei wirtschaftspolitische Stärken des Grundgesetzes – und ihre Mängel
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier würdigt die Verfassung als „überhaupt nicht alt, erst recht nicht veraltet“. Dennoch gibt es Gründe für eine Aktualisierung.
Vor 75 Jahren, am 23. Mai 1949, wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verkündet. Es war eine Reaktion auf Diktatur und Krieg, auf das menschenverachtende Regime des Nationalsozialismus.
Seitdem sei die Verfassung „Fundament für einen demokratischen und freiheitlichen Staat“, würdigte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Grundgesetz am Donnerstag beim Festakt zu dessen Verkündung. „Auch nach einem Dreivierteljahrhundert ist es überhaupt nicht alt, erst recht nicht veraltet.“ Es garantiere Freiheit, und es erwarte Verantwortung.
Der Parlamentarische Rat aus 61 Männern und vier Frauen erstellte von September 1948 bis Mai 1949 den wichtigen Katalog der Grundrechte, handelte die Details des Regierungssystems aus und entschied sich für einen Föderalismus samt Folgen für die Staatsfinanzen.
Heute umfasst das Grundgesetz rund 200 Artikel. Es gibt Passagen, die nicht geändert werden dürfen. Dazu zählt Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“