- 17:39xAI entschuldigt sich für extremistische Beiträge des KI-Assistenten Grok
- 16:22Marokko festigt seine Position als führendes globales Reiseziel für umweltfreundlichen und nachhaltigen Tourismus
- 15:43Bericht: Iranischer Präsident Masoud Pezeshkian im Krieg mit Israel verletzt
- 15:19Trump besucht Finale der Klub-Weltmeisterschaft am Jahrestag des Attentats
- 14:06Israel und Hamas werfen sich gegenseitig Blockade von Waffenstillstandsverhandlungen vor
- 13:24Marokko etabliert sich als strategisches Industriezentrum für Afrika und Europa
- 12:03EU droht Trump mit Vergeltungsmaßnahmen wegen neuer Zölle
- 11:18Neue marokkanisch-saudische Schifffahrtslinie soll Handel ankurbeln und Transitzeiten verkürzen
- 09:51Marokko und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) stärken Innovation durch Abkommen zum gewerblichen Rechtsschutz
Folgen Sie uns auf Facebook
Deutschland stärkt Völkerstrafrecht
Die Verfolgung im Ausland begangener Straftaten wurde erleichtert.
Deutschland hat die juristische Verfolgung von im Ausland begangenen Kriegsverbrechen verbessert. Die Gesetzesänderungen geben Opfern mehr Macht und erleichtern die Verfolgung von Tätern. Opfer von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit können nun als Nebenkläger aktiv an der Verhandlung vor einem deutschen Gericht teilnehmen. Zudem haben sie Anspruch auf einen Anwalt und psychosoziale Beratung. Neben anderen Regelungen wurde auch der Straftatbestand der „sexuellen Sklaverei“ in das deutsche Völkerstrafgesetzbuch aufgenommen. Dolmetscher sollen die Verhandlungen künftig für ausländische Medienvertreter übersetzen.
Deutschland ist Vorreiter im Völkerstrafrecht. Mit der Schaffung des Völkerstrafgesetzbuches vor über 20 Jahren wurde der deutschen Justiz die Möglichkeit gegeben, während des Krieges begangene Gräueltaten zu verfolgen – unabhängig vom Tatort und der Staatsangehörigkeit des Täters.