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IStGH bestätigt Haftbefehle gegen Netanjahu und Galant trotz israelischer Anfrage
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat Israels formellen Antrag auf Aufhebung der Haftbefehle gegen Premierminister Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Galant abgelehnt. Die beiden werden wegen Kriegsverbrechen im Gazastreifen angeklagt. In einer auf seiner offiziellen Website veröffentlichten Erklärung lehnte der IStGH auch Tel Avivs Antrag ab, die umfassenderen Ermittlungen zu mutmaßlichen israelischen Verbrechen in den Palästinensischen Gebieten auszusetzen.
Die im vergangenen November erlassenen Haftbefehle lösten heftige Reaktionen der israelischen Behörden aus. Mehrere hochrangige Beamte verurteilten sie als „skandalöse Entscheidung“ und sahen darin eine „Belohnung für bewaffnete Gruppen“. Einige forderten sogar die Durchsetzung der israelischen Souveränität über das Westjordanland als Reaktion darauf. Israel argumentiert, der IStGH sei für Handlungen in den Palästinensischen Gebieten nicht zuständig und beruft sich dabei auf in den 1990er Jahren mit der Palästinensischen Autonomiebehörde geschlossene Abkommen, die es weiterhin für gültig hält.
Die Richter des Internationalen Strafgerichtshofs wiesen dieses Argument jedoch zurück und erklärten, dass die Haftbefehle weiterhin gültig seien und Israels Klage noch geprüft werde. Es wurde kein konkreter Zeitplan für eine endgültige Entscheidung über Israels Klage genannt.